Kieferorthopädische Beratung

Kieferorthopädische Beratung

Kosten

In unserer Praxis ist eine kieferorthopädische Beratung für alle Patienten, Gesetzlich- und Privatversicherte kostenfrei.

Behandlungskosten bei Kindern und Jugendlichen

Gesetzlich versicherte Patienten

Eine kieferorthopädische Behandlung wird vor dem vollendenden 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn bei Kindern und Jugendlichen eine erhebliche Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers vorliegt.

Gemäß der Einteilung in die seit 2002 gültigen Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erstatten die Krankenkassen die Kosten nur bei KIG 3, 4 und 5 – die Krankenkasse zahlt zum Ende der Behandlung 100 % der anfallenden Kosten. Bedingung ist insofern, dass die Zahn- oder Kieferfehlstellung eine bestimmte Stärke (KIG-Einstufung) erreichen muss.

Korrekturen bei Behandlungsgrad 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat bezahlt werden.

Eltern müssen zunächst beim 1. Kind einen Eigenanteil von 20 Prozent übernehmen, beim 2. Kind einen Eigenanteil von 10 Prozent. Dieser Eigenanteil wird jedoch von den Krankenkassen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.

Am Ende der Behandlung erhalten die Eltern bei erfolgreichem Behandlungsabschluss eine Abschlussbescheinigung. Diese reichen Sie mit den erhaltenen Rechnungen ein und die gezahlten 20% werden zurückerstattet.

Die Krankenkasse bezahlt eine Grundversorgung mit einfach funktionierenden Zahnspangen. In unserer Praxis erhalten Sie das gesamte Spektrum der Zahnspangen, von einfachen (ohne jegliche Zuzahlung), über unsichtbare Zahnspangen bis zu Hightech-Zahnspangen. Sie haben bei uns die Möglichkeit, eine einfache Zahnspange (Kassenleistung) oder eine sehr hochwertige Zahnspange (mit Zuzahlung) zu wählen.

Privat versicherte Patienten

Die Kosten für eine hochwertige kieferorthopädische Behandlung trägt die private Krankenversicherung – sofern eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht. Welche Kosten der Kieferorthopädie für Privatpatienten übernommen werden, hängt von der Wahl der privaten Krankenversicherung ab und vom jeweiligen Tarif. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Behandlungskosten bei Erwachsenen

Gesetzlich versicherte Patienten

Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Eine Ausnahme stellen Patienten mit schweren Kieferfehlstellungen (z.B. starker Rückbiss) dar – in Verbindung mit einer chirurgischen Kieferkorrektur (OP) werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bezahlt.

Privat versicherte Patienten

Die Kosten für eine hochwertige kieferorthopädische Behandlung trägt die private Krankenversicherung – sofern eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht. Welche Kosten der Kieferorthopädie für Privatpatienten übernommen werden, hängt von der Wahl der privaten Krankenversicherung ab und vom jeweiligen Tarif. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Zahnzusatz-Versicherung bei gesetzlich versicherten Patienten

Häufig beteiligt sich die private Zusatzversicherung auch an den kieferorthopädischen Kosten nach dem 18. Lebensjahr. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.